Allgemeine Geschäftsbedingungen

Energieberatung Möhl
Lucas Möhl
Feldbergstr. 13
61381 Friedrichsdorf
USt-IdNr.: DE452661363

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Energieberatung Möhl, Lucas Möhl, Feldbergstr. 13, 61381 Friedrichsdorf (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über Leistungen der Energieberatung, Antragsstellung sowie damit verbundene Dienstleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Erbringung der Leistung zustande.

Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag für 30 Tage nach dessen Erteilung gebunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 3 Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und hierfür Teilrechnungen zu stellen, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

Soweit Leistungen von Drittbehörden (z. B. BAFA, KfW) abhängen, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für die Bewilligung von Förderanträgen. Die Beratungs- und Antragstellungsleistung wird unabhängig vom Förderergebnis geschuldet, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Nur der Fördermittelbescheid der zuständigen Behörde stellt eine verbindliche Entscheidung über die Fördermittelgewährung dar. Alle etwaigen vorherigen Außerungen des Fördermittelgebers haben keine Rechtswirkung.

Hinweis zum vorzeitigen Maßahmebeginn: Ein vorzeitiger Maßahmebeginn vor Erhalt des Fördermittelbescheids ist förderschädlich und kann zum Verlust des Förderanspruchs führen. Als Beginn der Maßnahme gilt insbesondere der Abschluss von Kauf-, Liefer-, Werk-, Leasing- oder Mietkaufverträgen mit ausführenden Unternehmen. Der Auftraggeber nimmt diesen Hinweis zur Kenntnis.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Mehraufwand durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung wird dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

Der Auftraggeber sichert die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm übermittelten Angaben zu und stellt den Auftragnehmer von etwaigen Nachteilen frei, die aus falschen oder unvollständigen Angaben entstehen.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung genannten Vergütungen. Sofern das Honorar als prozentualer Anteil der bewilligten Fördermittel vereinbart ist, gilt ein Mindesthonorar von 250,00 € netto. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (B2B) verstehen sich alle Preise als Nettopreise zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern (B2C) sind die Preise Bruttopreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

Die Honorarrechnung wird nach Erteilung des Zuwendungsbescheids auf Grundlage der bewilligten Fördermittel gestellt, sofern im Auftragsvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Fällt das Zahlungsziel auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich die Fälligkeit auf den nächsten Werktag.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie eine Mahnpauschale von 5,00 € je Mahnung zu berechnen.

Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt ist.

§ 6 Widerrufsrecht (Verbraucher)

Ist der Auftraggeber ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.

Verzicht bei Beginn der Leistungserbringung (§ 356 Abs. 4 BGB): Der Auftragnehmer holt die ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers zum vorzeitigen Leistungsbeginn sowie zur Kenntnis des damit verbundenen Widerrufsrechtsverlusts gesondert im schriftlichen Auftragsvertrag ein. Mit dieser Zustimmung und vollständiger Erbringung der Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht.

Für Auftraggeber, die keine Verbraucher sind (Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts), besteht kein Widerrufsrecht.

§ 7 Geheimhaltung und Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht zur Leistungserbringung erforderlich ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, abrufbar unter energieberatungmoehl.de/datenschutz.

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Der Auftragnehmer unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung bei der HDI Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30659 Hannover.

§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle vom Auftragnehmer erstellten Gutachten, Konzepte, Berichte und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Mit vollständiger Bezahlung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck ein.

Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung zu anderen Zwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 10 Kündigung

Dauerschuldverhältnisse können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Erfolgt die Kündigung nach Einreichung des Förderantrags bei der zuständigen Behörde, hat der Auftragnehmer Anspruch auf 100 % des vereinbarten Honorars, da die wesentliche Leistung (Antragstellung) zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig erbracht wurde. Bei Kündigung vor Antragseinreichung werden nur die bis dahin tatsächlich erbrachten Leistungen anteilig in Rechnung gestellt.

§ 11 Streitbeilegung und Gerichtsstand

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. auch Impressum).

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Bad Homburg v. d. Höhe. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

§ 12 Anwendbares Recht und Salvatorische Klausel

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: Mai 2026

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